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Schulordnung vom 01.12.2020
I. Allgemeines
Die Musik – und TanzWerkstatt Eitorf bietet von der musikalischen Früherziehung im Vorschulalter, der musikalischen Grundausbildung in der Grundschulzeit über den Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche bis hin zum Erwachsenenunterricht eine fundierte und fachgerechte Aus- und Weiterbildung.
Der Unterricht der Musik – und TanzWerkstatt Eitorf findet in Einrichtungen der Gemeinde Eitorf statt. Sollte das nicht möglich sein wird der Unterricht online (z.B. Zoom, o.ä.) erteilt. Ein Anspruch des Schülers auf Unterrichtung in einem bestimmten Unterrichtsort, an einem bestimmten Unterrichtstermin oder/und durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
Der Beitrag wird auf 12 Monate umgelegt, und ist jeweils zum 1. eines jeden Monats, in der Regel per SEPA Basislastschrift, zu entrichten.
Bei Unterrichtsstunden, die von Seiten der Schülerin / des Schülers bzw. ihren Erziehungsberechtigten abgesagt bzw. nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Nachholung bzw. Rückvergütung.
Für von der Musik – und TanzWerkstatt Eitorf zu vertretenden Unterrichtsausfall erfolgt bis zu zwei Stunden jährlich keine Beitragsrückerstattung. Es besteht kein Anspruch darauf, daß der Unterricht nachgeholt wird. Darüber hinausgehender Unterrichtsausfall wird entweder nachgeholt oder der anteilige Beitrag wird am Ende eines jeden Kalenderjahres auf schriftlichen Antrag erstattet. Hierbei wird für jede Stunde 1/4 des Monatsbeitrages zugrunde gelegt.
An gesetzlichen Feiertagen und in den nordrhein-westfälischen Schulferien entfällt der Unterricht. Zu den Schulferien zählen auch die beweglichen Ferientage, deren Handhabung in der Gemeinde Eitorf einheitlich geregelt ist. Ebenso entfällt der Unterricht an lokalen Festtagen, wie z.B. Karneval, Kirmes. Eine Altersbeschränkung für den Erhalt von Unterricht besteht nicht.
Jede Schülerin / jeder Schüler bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften für alle von ihnen zu vertretenden Verunreinigungen und Beschädigungen an Gebäude, Einrichtung und Instrumentarium.
Die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer der Musik- und TanzWerkstatt haften nur dann für Schäden oder Verletzungen, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Aus versicherungstechnischen Gründen müssen Kinder zum Unterrichtsbeginn und zum Unterrichtsende persönlich bei der Kursleiterin abgegeben bzw. abgeholt werden. Außerhalb der Kurszeiten kann keine Aufsicht von Seiten der Lehrkräfte übernommen werden.
Regelmäßige Unterrichtsteilnahme, sowie ausreichende Unterrichtsvor- bzw. nachbereitung sind für den Unterricht unabdingbar und für die Schülerin / den Schüler verpflichtend. Die in den jeweiligen Unterrichtsstätten geltenden Hausordnungen gelten auch für den Musikunterricht.
Bei Nichtbeachtung der Schulordnung behält sich die Schulleitung eine Vertragskündigung zu jedem Monatsende vor.
In außerordentlichen Fällen kann die Mitgliedschaft vorzeitig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Anerkennung eines solchen Grundes bedarf der gegenseitigen Übereinkunft.
Außerordentliche Gründe sind z.B.:
- Wegzug aus dem Gemeindegebiet
- Erkrankung des Kindes, die länger als drei Monate die Teilnahme am Unterricht unmöglich macht.
Die ersten zwei Monate nach Beitritt gelten als Probezeit, in der beide Seiten zum jeweiligen Monatsende mit einwöchiger Kündigungsfrist die Mitgliedschaft beenden können.
Alle Kündigungen bedürfen der schriftlichen Form.
Gerichtsstand für beide Teile ist Siegburg.
Die Schulordnung gilt für alle odentlichen und außerordenlichen Mitglieder und wird mit der Aufnahme in den Verein anerkannt.
II. Musikalische Früherziehung und Grundausbildung
Aufnahmeanträge bedürfen der Schriftform und sind grundsätzlich zum Monatsanfang möglich. Kündigungen werden gültig zum Monatsende, frühestens jedoch nach 4 Wochen.
Instrumente werden für die Kurse Musikzwerge, Rasselbande, Musikmäuse, Bongolinos und Tanzbärchen gestellt.
Aufsichtspflicht besteht nur während der Zeit des Unterrichts.
Aus versicherungstechnischen Gründen müssen die Kinder zum Unterrichtsbeginn und zum Unterrichtsende persönlich bei dem/der Kursleiter/-in abgegeben bzw. abgeholt werden.
Außerhalb der Kurszeiten kann keine Aufsicht von Seiten der Lehrkräfte übernommen werden (gilt nicht für den Unterricht in einer Kindertagesstätte o.ä. wo Aufsichtspersonal die Kinder in Empfang nimmt).
III. Tanzunterricht (Ballett, Jazz-Modern, Kindertanz)
Ballettkurse werden in Gruppen durchgeführt. Über geeigenete Kleidung informiert die jeweilige Lehrerin.
IV. Instrumentalunterricht
Neben Einzelunterricht ist bei einzelnen Instrumenten (z.B. Blockflöte und Gitarre) Gruppenunterricht möglich. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht bzw. Gruppenstärke) besteht nicht.
Ergibt sich die Notwendigkeit zur Änderung der Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht bzw. Gruppenstärke), so wird für die Beitragserhebung mit Beginn des folgenden Monats die neue Unterrichtsform zugrunde gelegt.
Der Einzelunterricht dauert in der Regel 45 Minuten. Bei Anfängern kann in Absprache mit dem jeweiligen Instrumentallehrer ein 30-minütiger Unterricht ausreichen.
Beitragsordnung vom 01.11.2024
Der Beitrag wird als Jahresbeitrag erhoben, welcher monatlich im Voraus als für alle 12 Monate des Jahres gleichbleibende Rate zu zahlen ist.
Musikalische Früherziehung / Grundausbildung
28,00€ / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten pro Woche
Ballett / Jazz- und Moderndance
24,00 € / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten pro Woche
35,00 € / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 60 Minuten pro Woche
45,00 € / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 90 Minuten pro Woche
Mal,- und Zeichenkurs:
48 € / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 90 Minuten pro Woche
Instrumentalunterricht (Einzel):
94,00 € / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten pro Woche
69,00 € / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 30 Minuten pro Woche
Instrumentalunterricht (Gruppe):
2 Teilnehmer:
57,00 € / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten pro Woche
39,00 € / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 30 Minuten pro Woche
3 und mehr Teilnehmer:
39,00 € / Pers. / Monat eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten pro Woche
Änderungen vorbehalten
Beitragsermäßigung:
Bei Unterrichtung von Geschwisterkindern unter 27 Jahren werden die Gebühren für das zweite Kind um 20%, für das dritte Kind um 30%, für das vierte Kind um 40% und ab dem fünften Kind um 50% ermäßigt. Dabei zählt die höchste Unterrichtsgebühr 100%, die zweithöchste 80% usw.
Bei Unterrichtung einer Schülerin/ eines Schülers in mehreren Fächern wird für das zweite und jedes weitere Fach eine Ermäßigung von 20% gewährt.